KfW-Förderung für die Wärmepumpe: So bekommen Sie bis zu 80 Prozent Zuschuss
von Christoph Manghofer, Manghofer Gas-Sanitär-Heizung GmbH
| Stand: 29. Juli 2026. Dieser Beitrag berücksichtigt die zum 21. Juli 2026 in Kraft getretene Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude. |
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für den Heizungstausch. Die KfW bezuschusst Ihre neue Wärmepumpe jetzt mit 30 bis 80 Prozent, maximal 22.400 Euro. Wie viel Sie tatsächlich bekommen, hängt vor allem von Ihrem Haushaltseinkommen ab. Wir führen Sie ohne Zusatzkosten durch den gesamten Antrag.
Dieser Beitrag konzentriert sich auf die Förderung. Wie eine Wärmepumpe funktioniert, welche Systeme es gibt und worauf es bei der Planung ankommt, erklären wir ausführlich in unserem Wärmepumpen-Ratgeber
Das Wichtigste in Kürze
- Die Förderung setzt sich seit dem 21. Juli 2026 aus drei Bausteinen zusammen: 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und ein einkommensabhängiger Bonus von 10 bis 40 Prozent.
- Die KfW berücksichtigt bei einem Einfamilienhaus förderfähige Kosten bis 28.000 Euro, der maximale Zuschuss liegt damit bei 22.400 Euro.
- Im typischen Fall einer funktionstüchtigen alten Ölheizung im selbst bewohnten Einfamilienhaus kommen ohne Einkommensbonus 46 Prozent zusammen, das sind 12.880 Euro.
- Neu ist ein Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind mit Kindergeldberechtigung im Haushalt, steigt die Einkommensgrenze pauschal um 10.000 Euro.
- Sie brauchen für den Antrag keinen externen Energieberater, wir bei Manghofer erstellen die nötige Bestätigung als Fachunternehmen und begleiten Sie ohne zusätzliche Kosten.
Welche Boni gibt es bei der KfW-Förderung, und wie addieren sie sich?
Mit der Reform vom 21. Juli 2026 hat sich die Systematik spürbar verändert. Technikbezogene Boni sind weggefallen, dafür entscheidet jetzt stärker Ihre persönliche Situation über die Höhe der Förderung. Ich gehe die drei verbliebenen Bausteine der Reihe nach durch, so wie ich das auch bei Ihnen zu Hause tue.
Wie funktioniert die 30-Prozent-Grundförderung?
Die Grundförderung von 30 Prozent bekommen Sie immer, wenn Sie Ihre alte fossile Heizung durch eine Anlage mit erneuerbaren Energien ersetzen. Bei uns im Landkreis Mühldorf ist das in den meisten Fällen die Wärmepumpe, manchmal die Pelletsanlage. Der Satz von 30 Prozent gilt gleichermaßen für Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie und den Anschluss an ein Wärmenetz. Der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent für besonders effiziente Wärmepumpen ist seit dem 21. Juli 2026 ersatzlos entfallen. Voraussetzung ist ein bestehendes Wohngebäude, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Wenn Sie keinen weiteren Bonus erreichen, sind das bis zu 8.400 Euro Zuschuss auf die maximal förderfähigen Kosten von 28.000 Euro.
Ob eine Wärmepumpe in einem älteren Gebäude technisch sinnvoll arbeitet, hängt allerdings nicht allein vom Baujahr ab. Welche Rolle Vorlauftemperatur, Heizflächen und Dämmung spielen, erklären wir im Beitrag Wärmepumpe im Altbau
Wann greift der 16-Prozent-Klimageschwindigkeitsbonus?
Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt seit der Reform bei 16 Prozent, vorher waren es 20 Prozent. Er belohnt den frühzeitigen Abschied von der alten Heizung und ist an klare Bedingungen geknüpft. Sie müssen die Wohneinheit selbst als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz nutzen. Ihre alte Anlage muss zum Zeitpunkt der Antragstellung nachweislich funktionstüchtig sein und fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Bei Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtstromspeicherheizungen spielt das Alter keine Rolle, bei zentralen Gasheizungen und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre seit der Inbetriebnahme vergangen sein. Fällt Ihre alte Heizung vorher endgültig aus, entfällt dieser Bonus, die Grundförderung bleibt Ihnen aber erhalten.
Wie viel bringt der gestaffelte Einkommensbonus?
Der Einkommensbonus war früher eine einzige Stufe von 30 Prozent bis 40.000 Euro Haushaltseinkommen. Jetzt ist er gestaffelt und erreicht mehr Haushalte als zuvor. Bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bekommen Sie 40 Prozent, zwischen 30.001 und 40.000 Euro sind es 30 Prozent, zwischen 40.001 und 50.000 Euro noch 10 Prozent. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung, für einen Antrag in diesem Jahr also die Steuerbescheide von 2023 und 2024. In unserer Region wohnen viele Menschen in ihrem eigenen Haus, deren Einkommen genau in diesen Stufen liegt, gerade Rentnerinnen und Rentner.
Was bringt der neue Familienzuschlag?
Der Familienzuschlag ist die wichtigste Neuerung für junge Familien. Lebt in Ihrer selbst genutzten Wohnung mindestens ein minderjähriges Kind, für das eine Kindergeldberechtigung vorliegt, erhöht sich die Bemessungsgrenze des zu versteuernden Haushaltseinkommens pauschal und einmalig um 10.000 Euro. Praktisch verschiebt das die gesamte Staffel um eine Stufe nach oben. Eine Familie mit 45.000 Euro Haushaltseinkommen bekommt damit 30 statt 10 Prozent, ein Haushalt mit 55.000 Euro rutscht überhaupt erst in die Förderung und erhält 10 Prozent. Erst ab 60.001 Euro entfällt der Einkommensbonus in jedem Fall. Diese Stufe hat vor der Reform gar nicht existiert.
Die Bausteine im Überblick
Damit Sie die Systematik mit ihren Voraussetzungen und dem Deckel auf einen Blick vor sich haben:
| Baustein | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Ersatz einer fossilen Heizung durch erneuerbare Energien, bestehendes Wohngebäude mit Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegend |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Selbst bewohnt, Altanlage funktionstüchtig und fachgerecht entsorgt; Öl, Kohle, Gas-Etage und Nachtstrom in jedem Alter, zentrale Gas- und Biomasseheizung ab 20 Jahren |
| Einkommensbonus | 40 / 30 / 10 % | Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, bis 40.000 € oder bis 50.000 € |
| Familienzuschlag | + 10.000 € Grenze | Mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren im selbst genutzten Haushalt |
| Maximaler Zuschuss in Summe | 80 % | Harter Deckel, entspricht 22.400 € bei 28.000 € förderfähigen Kosten |
Die Förderfähigkeit allein sagt noch nicht, ob eine Wärmepumpe zum konkreten Grundstück passt. Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe muss unter anderem geprüft werden, welcher Aufstellort geeignet ist und wie sich das Betriebsgeräusch ausbreitet. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Wärmepumpe und Lautstärke
Was bedeutet die Förderung in Euro für ein Einfamilienhaus?
Prozente sagen wenig, solange Sie am Küchentisch nicht über echte Zahlen sprechen. Deshalb rechne ich Ihnen das jedes Mal am konkreten Beispiel vor. Zwei Fälle bilden die typischen Situationen bei uns in der Region gut ab.
Wie sieht das Rechenbeispiel für ein typisches Einfamilienhaus aus?
Nehmen wir den klassischen Fall: Einfamilienhaus, funktionstüchtige Ölheizung von 1998, der Eigentümer wohnt selbst im Haus. Mit dem Tausch auf eine Wärmepumpe greifen 30 Prozent Grundförderung und 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, in Summe 46 Prozent. Bei förderfähigen Kosten von 28.000 Euro ergibt das einen Zuschuss von 12.880 Euro. Liegt das Haushaltseinkommen bei höchstens 30.000 Euro, kommen 40 Prozent Einkommensbonus dazu und Ihre Förderung erreicht den Deckel von 80 Prozent, also 22.400 Euro. Bei einem Einkommen bis 40.000 Euro sind es 21.280 Euro, bis 50.000 Euro noch 15.680 Euro. So konkret rechne ich das mit jedem Kunden durch, bevor wir über einen Auftrag sprechen.
Zur Entscheidung gehört neben der Förderung auch die Frage, wie die Anlage im Alltag arbeitet. Wie zuverlässig eine Wärmepumpe bei Minusgraden heizt und wann der Heizstab zum Einsatz kommt, erklären wir im Beitrag Wärmepumpe im Winter
Was ist bei der Pellets-Förderung anders?
Für Pellets gelten dieselben 30 Prozent Grundförderung und dieselben 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus wie für die Wärmepumpe. Zwei Dinge haben sich zum 21. Juli 2026 geändert. Der pauschale Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für emissionsarme Biomasseheizungen ist ersatzlos entfallen. Dafür ist eine alte Hürde weggefallen: Für den Klimageschwindigkeitsbonus muss die Pelletsanlage nicht mehr zwingend mit Solarthermie, Photovoltaik zur Warmwasserbereitung oder einer Warmwasser-Wärmepumpe kombiniert werden. Weil die technische Antragsbestätigung derzeit noch nicht angepasst ist, geben wir eine solche Kombination im Formular vorerst weiterhin an. Für Kunden mit gut gedämmtem Haus bleibt Pellets damit eine sinnvolle Alternative.
Wie läuft der KfW-Antrag mit Manghofer ab?
Der Förderantrag ist die Stelle, an der die meisten Kunden aufgeben. Wenn Sie möchten, nehmen wir Ihnen die Formalitäten fast komplett ab, als Serviceangebot ohne zusätzliche Kosten.
Brauche ich einen Energieberater für den Antrag?
Das ist die häufigste Sorge, mit der ich konfrontiert werde. Die Antwort ist: Nein. Für den reinen Heizungstausch mit Wärmepumpe oder Pellets brauchen Sie keinen externen Energieeffizienz-Experten. Wir bei Manghofer erstellen als Ihr Fachunternehmen die sogenannte Bestätigung zum Antrag, kurz BzA, inklusive der 15-stelligen BzA-ID, die Sie für den Antrag brauchen. Auch die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind in der Heizungsförderung bereits enthalten, dafür gibt es keinen separaten Zuschuss und Sie müssen keine zusätzlichen Beratungskosten einplanen. Unsere Begleitung durch den gesamten Prozess kostet Sie keinen Cent. Wer glaubt, er bräuchte hierfür einen externen Energieberater, ist auf einem veralteten Stand.
In welcher Reihenfolge muss ich vorgehen?
Die richtige Reihenfolge entscheidet darüber, ob ein Antrag überhaupt zulässig ist. Sie beginnt mit dem Angebot und der Bestätigung zum Antrag, die wir bei Ihrem Beratungstermin erstellen. Danach schließen wir mit Ihnen einen Liefer- und Leistungsvertrag ab, der zwingend eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Der Vertrag tritt also erst in Kraft, wenn die KfW zugesagt hat. Ohne diese Klausel gilt schon der Vertragsabschluss als schädlicher Vorhabenbeginn und die Förderung ist verloren. Wichtig: Die Bedingung nachträglich in einen bestehenden Vertrag aufzunehmen, ist ausdrücklich unzulässig. Erst danach stellen Sie im Kundenportal den Antrag, in der Regel gemeinsam mit uns in Ampfing.
Worauf muss ich bei der Antragstellung besonders achten?
Zwei Punkte sind entscheidend, weil sie sich später nicht mehr reparieren lassen. Erstens: Boni, die Sie im Antrag nicht angekreuzt haben, können Sie nachträglich grundsätzlich nicht mehr beantragen. Wer den Klimageschwindigkeitsbonus oder den Einkommensbonus vergisst, verliert ihn endgültig. Zweitens: Nach dem Absenden lässt sich die Eingabe zum Einkommen nicht mehr ändern. Liegen Ihnen die Steuerbescheide noch nicht vor, schätzen Sie den Betrag, denn nur so können Sie den Einkommensbonus überhaupt beantragen. Die Bescheide reichen Sie erst später beim Nachweis ein. Genau deshalb gehen wir jedes Feld gemeinsam durch, bevor Sie absenden.
Was passiert nach der Förderzusage?
Mit der Zusage per Mail ist der Antrag erst halb fertig. Ausgezahlt wird erst nach dem Einbau. Ab der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit, das Vorhaben abzuschließen. Wenn Ihre Wärmepumpe läuft, kommen wir proaktiv auf Sie zu und stellen die Bestätigung nach Durchführung aus. Für die Auszahlung müssen Sie sich einmalig identifizieren, wahlweise per Online-Ausweis, Schufa-Identitätscheck, Video oder Postident, und Ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben. Dazu laden Sie die Rechnungen und je nach Bonus weitere Nachweise hoch. In vielen Fällen entscheidet die KfW sofort, ansonsten meldet sie sich in der Regel innerhalb eines Monats. Ausgezahlt wird üblicherweise zur Monatsmitte oder zum Monatsende.
Warum lohnt sich der Antrag gerade jetzt besonders?
Bisher konnte man bei Förderungen nur ahnen, dass sich etwas ändert. Seit der Reform ist der Rückbau der Förderung im Gesetz festgeschrieben, und zwar mit Datum. Das macht die Rechnung für Sie ausnahmsweise einfach
Wie sieht der Absenkungsfahrplan konkret aus?
Zwei Stellschrauben sinken ab dem 1. Februar 2027 im Halbjahrestakt, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August. Die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken um jeweils 750 Euro, ausgehend von den heutigen 28.000 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt um jeweils 4 Prozentpunkte, von heute 16 Prozent über 12 und 8 auf 4 Prozent. Für Anträge ab dem 1. August 2028 gibt es ihn nicht mehr. Wer heute beantragt, sichert sich beide Werte auf dem aktuellen Stand. Ein Jahr Warten kostet in unserem Beispielhaus allein am Klimageschwindigkeitsbonus rund 2.200 Euro, dazu kommt die Absenkung der förderfähigen Kosten.
Wer profitiert von der Reform, und wer verliert?
Die KfW benennt das Ziel der Anpassung offen: Technikbezogene Boni fallen weg, dafür wird die finanzielle Situation des Haushalts stärker berücksichtigt. Haushalte mit geringem Einkommen und Familien werden besser gestellt. Für mittlere Einkommen bleiben die Förderbeträge zunächst etwa gleich, für die oberen Einkommensgruppen sinken sie schneller. Wenn Sie also ein höheres Einkommen haben und ohnehin über einen Heizungstausch nachdenken, arbeitet die Zeit gegen Sie. Haben Sie Kinder unter 18 Jahren im Haus, kann sich Ihre Förderung durch den neuen Familienzuschlag sogar verbessert haben. Für uns ist beides ein Grund, Ihre Situation individuell durchzurechnen, statt mit Pauschalzahlen zu arbeiten.
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Förderung individuell berechnen, Manghofer übernimmt den KfW-Antrag für Sie. Seit der Reform hängt Ihre Förderhöhe stärker von Ihrer persönlichen Situation ab als je zuvor. Vereinbaren Sie ein kostenloses Förder-Erstgespräch in unserem Bad-Studio in Ampfing. Wir rechnen Ihren Zuschuss am echten Beispiel durch und begleiten Sie von der Registrierung bis zur Auszahlung. → Kostenlose Wärmepumpen-Beratung im Landkreis Mühldorf anfragen |
Häufige Fragen zur KfW-Förderung der Wärmepumpe
Bei einer falschen Hausnummer oder ähnlichen Schreibfehlern lässt sich die Angabe später über die Bestätigung nach Durchführung korrigieren, das übernehmen wir für Sie. Kritisch sind zwei andere Fälle. Einen vergessenen Bonus können Sie nachträglich nicht mehr beantragen. Und wenn Sie das zu versteuernde Einkommen zu niedrig angesetzt haben, zahlt die KfW den Einkommensbonus nicht aus, sobald die Bescheide etwas anderes zeigen. Beides ist vermeidbar, wenn wir den Antrag gemeinsam am Bildschirm ausfüllen und jede Eingabe doppelt prüfen.
Ja, alternativ zur KfW-Förderung gibt es die steuerliche Absetzbarkeit nach Paragraf 35c des Einkommensteuergesetzes. Sie können 20 Prozent der Kosten über drei Jahre in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Dieser Weg lohnt sich vor allem, wenn der KfW-Zuschuss aus formalen Gründen nicht erreichbar ist. Beide Wege lassen sich für dieselben Kosten nicht kombinieren. Welche Variante für Sie besser passt, besprechen wir im Erstgespräch, im Zweifel ziehen Sie Ihren Steuerberater hinzu.
Die Rechnung für die Wärmepumpe wird vor der Auszahlung der Förderung fällig. Viele Kunden finanzieren diese Vorleistung aus Rücklagen. Wenn das nicht passt, gibt es den KfW-Ergänzungskredit 358/359 mit bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit, den Sie über Ihre Hausbank beantragen. Bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro kommt ein zusätzlicher Zinsvorteil dazu. Wichtig: Der Kredit ist nur zusammen mit einer Zuschusszusage erhältlich und muss vor Beginn der Arbeiten beantragt werden. Welche Variante sinnvoll ist, klären wir im Erstgespräch.
Mein Fazit
Die Reform vom Juli 2026 hat die Förderung nicht abgeschafft, sondern umverteilt. Wer wenig verdient oder Kinder im Haus hat, steht heute teilweise besser da als vorher. Wer ein höheres Einkommen hat, sollte nicht länger warten, denn der Absenkungsfahrplan steht fest und beginnt im Februar 2027. Im typischen Fall einer alten Ölheizung im selbst bewohnten Einfamilienhaus sind 12.880 Euro Zuschuss realistisch, mit Einkommensbonus bis zu 22.400 Euro. Was die meisten Kunden abhält, ist nicht die Investition, sondern die Überforderung mit dem Antrag. Genau diese Arbeit nehmen wir Ihnen ab, damit Ihr Energiesystem mit Zukunft nicht am Formular scheitert.
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